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Elterngeld in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird das Elterngeld über die zuständigen Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte bearbeitet.

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zur Antragstellung, Zuständigkeit und zu den digitalen Besonderheiten beim Elterngeld in Schleswig-Holstein.

Wo wird der Antrag gestellt?

In Schleswig-Holstein erfolgt die Antragstellung bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle des Wohnortes.

Zuständig sind:

  • Kreise

  • Kreisfreie Städte

Eine vollständige Übersicht der Elterngeldstellen findest du auf dem Familienportal Schleswig-Holstein.

Digitale Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Die Online-Antragstellung ist über das bundesweite Portal „ElterngeldDigital“ möglich.

  • Unterlagen können in vielen Fällen digital nachgereicht werden.

  • Die Bearbeitungszeit variiert je nach Region und aktueller Auslastung, häufig zwischen 4 und 10 Wochen, in einzelnen Fällen auch länger.

Häufige Fragen in Schleswig-Holstein

Wie lange dauert die Bearbeitung?
Je nach Region und Auslastung meist 4–10 Wochen, vereinzelt auch länger.

Kann ich Unterlagen digital einreichen?
Ja, viele Unterlagen können digital eingereicht oder nachgereicht werden.​

Benötige ich Originale?
Teilweise. Viele Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise) können als Scan eingereicht werden.
Die Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld wird jedoch häufig im Original per Post verlangt.

Unterstützung beim Antrag

Wir prüfen deinen Elterngeldantrag, optimieren die Monatsaufteilung und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Wenn du Unterstützung bei der Berechnung und Antragstellung möchtest, kannst du unseren Antragsservice nutzen.

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