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Elterngeld beim zweiten Kind – was ändert sich?

Beim zweiten Kind stellen sich viele Eltern die gleiche Frage:
Bekomme ich wieder Elterngeld? Und wenn ja: in welcher Höhe?

Grundsätzlich gilt:
Auch beim zweiten Kind besteht ein Elterngeldanspruch.
Die Höhe kann sich jedoch deutlich vom ersten Kind unterscheiden – abhängig davon, wie Elternzeit, Elterngeldbezug und Einkommen zeitlich zusammenfallen.

Auf dieser Seite erfährst du:

  • worauf es beim Elterngeld fürs zweite Kind ankommt

  • wie sich der Bemessungszeitraum verändert

  • welche Rolle Teilzeit spielt

  • wann ein Geschwisterbonus berücksichtigt wird

Besteht Anspruch auf Elterngeld beim zweiten Kind?

Ja, auch beim zweiten Kind haben Eltern grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu zählen unter anderem:

  • du betreust dein Kind selbst

  • du lebst mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

  • dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland

  • du arbeitest während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche

Der Familienstand spielt dabei keine Rolle.

Wovon hängt die Höhe des Elterngeldes beim zweiten Kind ab?

Entscheidend ist – wie beim ersten Kind – das Einkommen im relevanten Bemessungszeitraum vor der Geburt.

Beim zweiten Kind ist dieser Zeitraum jedoch häufig geprägt von:

  • Elterngeldbezug für das erste Kind

  • Mutterschutz

  • Teilzeitarbeit

  • Einkommensreduzierungen

Diese Monate können die Berechnung spürbar beeinflussen, wenn sie nicht korrekt eingeordnet werden.

Elternzeit, Elterngeld und Bemessungszeitraum beim zweiten Kind

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Elternzeit an sich automatisch aus dem Bemessungszeitraum herausfällt.

Das ist für Arbeitnehmer in der Regel nicht der Fall.

Grundsätzlich gilt:

  • Monate mit Elterngeldbezug (bis zum 14. Lebensmonat des älteren Kindes) können ausgeklammert werden

  • Monate mit Mutterschutzleistungen können ebenfalls ausgeklammert werden

  • Reine Elternzeit ohne Elterngeldbezug wird bei Arbeitnehmern in der Regel nicht ausgeklammert und fließt häufig mit 0 € Einkommen in die Berechnung ein

Dadurch kann sich die durchschnittliche Bemessungsgrundlage deutlich reduzieren, wenn diese Monate nicht berücksichtigt werden.

Gerade beim zweiten Kind entstehen hier viele Fehlannahmen.

Teilzeit zwischen erstem und zweitem Kind

Wer zwischen den Kindern in Teilzeit arbeitet, sollte besonders genau hinschauen.

Teilzeitarbeit kann:

  • helfen, Nullmonate im Bemessungszeitraum zu vermeiden

  • dazu beitragen, das Niveau des Elterngeldes zu stabilisieren

  • gleichzeitig aber auch zu einem niedrigeren Durchschnittseinkommen führen

Wichtig:
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Elterngeld (mindestens der Sockelbetrag von 300 €) besteht in den meisten Fällen auch ohne Teilzeit.
Teilzeit ist daher kein Mittel zum „Anspruchserhalt“, sondern ein Instrument zur Beeinflussung der späteren Elterngeldhöhe.

Ob Teilzeit sinnvoll ist, lässt sich nur im konkreten zeitlichen Zusammenhang bewerten.

Geschwisterbonus beim Elterngeld

Beim zweiten Kind kann zusätzlich ein Geschwisterbonus gewährt werden.

Dieser beträgt:

  • 10 % des Elterngeldes,

  • mindestens 75 € pro Monat.

Voraussetzung ist, dass:

  • ein weiteres Kind unter 3 Jahren
    oder

  • zwei weitere Kinder unter 6 Jahren
    im Haushalt leben.

Besonderheit:

  • Bei einem Geschwisterkind mit Behinderung gilt eine Altersgrenze von unter 14 Jahren.

Der Geschwisterbonus wird berücksichtigt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fehler beim Elterngeld fürs zweite Kind

Typische Stolperfallen sind:

  • falsche Annahmen zum Bemessungszeitraum

  • Elternzeit wird fälschlich als Ausklammerungsgrund angenommen

  • Teilzeit wird ohne Blick auf die Elterngeldwirkung geplant

  • der Geschwisterbonus wird übersehen oder falsch eingeschätzt

Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn frühzeitig geplant wird.

Kurz gesagt

Beim zweiten Kind besteht grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld.
Die Höhe hängt jedoch stärker als beim ersten Kind von der individuellen Vorgeschichte ab.

Besonders wichtig sind:

  • die Einordnung von Elterngeld- und Mutterschutzmonaten

  • der richtige Bemessungszeitraum

  • eine realistische Bewertung von Teilzeit

Nächster sinnvoller Schritt

Wenn du wissen möchtest, wie hoch dein Elterngeld beim zweiten Kind realistisch ausfallen kann, ist eine individuelle Einschätzung oft sinnvoller als jede pauschale Rechnung.

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