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Elterngeld in Sachsen

In Sachsen wird das Elterngeld über die zuständigen Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte bearbeitet. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zur Antragstellung, Zuständigkeit und zu den digitalen Besonderheiten beim Elterngeld in Sachsen.

Wo wird der Antrag gestellt?

In Sachsen erfolgt die Antragstellung bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle des Wohnortes.

Zuständig sind:

  • Landkreise

  • Kreisfreie Städte

Eine vollständige Übersicht der Elterngeldstellen findest du auf dem Familienportal Sachsen.

Digitale Besonderheiten in Sachsen

  • Sachsen nimmt flächendeckend am bundesweiten Verfahren „ElterngeldDigital“ teil.

  • Der Elterngeldantrag kann digital über das Portal gestellt werden.

  • Unterlagen können häufig digital nachgereicht werden.

  • Wichtig: Trotz digitaler Antragstellung wird die Geburtsurkunde für Elterngeld in Sachsen in vielen Fällen weiterhin im Original per Post verlangt, sofern kein automatisierter Datenaustausch mit dem Standesamt erfolgt.

  • Auch Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld oder zum Arbeitgeberzuschuss werden teilweise im Original angefordert, wenn sie nicht digital verifizierbar sind.

  • Die Bearbeitungszeit variiert stark je nach Landkreis und Auslastung. In der Praxis sind Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten möglich, insbesondere in größeren Städten.

Häufige Fragen in Sachsen

Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der zuständigen Elterngeldstelle ab. Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung mehrere Wochen bis zu mehreren Monaten dauern kann. In einzelnen Regionen sind 12 bis 16 Wochen keine Seltenheit.

Kann ich Unterlagen digital einreichen?
Ja. Viele Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise) können digital eingereicht oder nachgereicht werden.

Benötige ich Originale?
Teilweise. Für den Elterngeldantrag wird in der Regel eine Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ oder „für soziale Zwecke“ benötigt, die im Original eingereicht werden muss, sofern kein automatisc
her Datenaustausch erfolgt. Auch Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld oder Arbeitgeberzuschuss werden vereinzelt im Original verlangt. Weitere Unterlagen können häufig als Scan eingereicht werden.

Unterstützung beim Antrag

Wir unterstützen dich bei der Einordnung deiner individuellen Situation, der sinnvollen Monatsaufteilung und der Vorbereitung deines Elterngeldantrags für Sachsen.

So stellst du sicher, dass dein Antrag vollständig, nachvollziehbar und gut vorbereitet bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht wird.

Wenn du Unterstützung bei der Berechnung und Antragstellung möchtest, kannst du unseren Antragsservice nutzen.

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