Elterngeld für Selbstständige
Auch Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld.​​
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In der Praxis unterscheidet sich die Berechnung jedoch deutlich von der bei Angestellten – insbesondere beim Bemessungszeitraum, bei schwankenden Einkünften und bei Einnahmen während des Bezugs.​
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Gerade hier entstehen häufig falsche Erwartungen oder spätere Rückforderungen.​
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Auf dieser Seite erfährst du:
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wann Selbstständige Anspruch auf Elterngeld haben
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welches Einkommen für die Berechnung zählt
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wie der Bemessungszeitraum festgelegt wird
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was während des Elterngeldbezugs erlaubt ist
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und welche typischen Fehler du vermeiden solltest
Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
​Ja – auch Selbstständige können Elterngeld erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.​​​
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Dazu zählen unter anderem:
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du betreust dein Kind selbst
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du lebst mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
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dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland
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du arbeitest während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
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dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet die gesetzliche Einkommensgrenze nicht
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Wichtig (Rechtslage ab 2025):
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Kein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen
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bei Paaren über 175.000 € liegt
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bei Alleinerziehenden über 150.000 €
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Gerade bei Selbstständigen mit schwankenden oder einmalig hohen Gewinnen ist dieser Punkt entscheidend.
Welches Einkommen zählt beim Elterngeld für Selbstständige?
Für Selbstständige gilt ein anderes Prinzip als für Angestellte.
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Grundlage ist immer:
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--> das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
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Dabei spielt es keine Rolle, ob für dieses Jahr bereits ein Steuerbescheid vorliegt.
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Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, erfolgt die Berechnung vorläufig, z. B. auf Basis einer EÜR.
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Sobald der Steuerbescheid vorliegt, wird das Elterngeld endgültig festgesetzt.
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Ein automatischer Rückgriff auf ein älteres Jahr erfolgt nicht, nur weil der Bescheid noch fehlt.
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Ein „Wahlrecht“ zwischen verschiedenen Jahren besteht nicht.
Bemessungszeitraum bei Selbstständigen
Der Bemessungszeitraum ist bei Selbstständigen immer kalenderjahrbezogen, nicht monatsgenau.
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Beispiel:​
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​--> Geburt im August 2026 → maßgeblich ist das Kalenderjahr 2025​
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Das bedeutet: Für die Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen herangezogen, das im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt erzielt wurde – unabhängig davon, ob bereits ein Steuerbescheid vorliegt.
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Nur in bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen kann es zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums kommen, etwa bei:
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Mutterschutzzeiten
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Elterngeldbezug für ein älteres Kind
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schwangerschaftsbedingter Erkrankung​
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Nicht zu einer Verschiebung führt:
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das Fehlen eines Steuerbescheids für das relevante Jahr
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Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, wird das Elterngeld zunächst vorläufig berechnet (z. B. auf Basis einer EÜR) und später nach Vorlage des Bescheids endgültig festgesetzt.
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Gerade bei Selbstständigen ist der korrekte Bemessungszeitraum oft der entscheidende Faktor für die Höhe des Elterngeldes.
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Einnahmen während des Elterngeldbezugs
Selbstständige dürfen auch während des Elterngeldbezugs arbeiten – solange die 32-Stunden-Grenze eingehalten wird.
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Wichtig ist dabei das Zuflussprinzip:
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Einnahmen zählen grundsätzlich in dem Monat, in dem sie tatsächlich zufließen.
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Zahlungen, die erst nach Ende des Elterngeldbezugs auf dem Konto eingehen, mindern das Elterngeld in der Regel nicht – auch wenn die Leistung zuvor erbracht wurde.
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Vorauszahlungen oder bewusstes Verschieben von Einnahmen können jedoch geprüft werden.
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​​Die zeitliche Einordnung der Einnahmen ist einer der häufigsten Streitpunkte mit der Elterngeldstelle.
Elterngeld Plus für Selbstständige
​Elterngeld Plus kann für Selbstständige sinnvoll sein, wenn:
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weiterhin gearbeitet wird
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das Einkommen stark schwankt
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der Bezugszeitraum gestreckt werden soll
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Dabei gilt:
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die Berechnung erfolgt ebenfalls auf Basis des maßgeblichen Kalenderjahres
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laufende Einnahmen werden im jeweiligen Bezugsmonat berücksichtigt
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die Planung ist deutlich komplexer als bei Angestellten, da Einnahmen und Arbeitszeit nicht automatisch zusammenfallen
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Gerade bei Selbstständigen ist entscheidend, wann Einnahmen zufließen und wie sie den jeweiligen Bezugsmonaten zugeordnet werden. Fehlannahmen führen hier häufig zu Kürzungen oder Rückforderungen.
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Ob Elterngeld Plus tatsächlich die bessere Wahl ist, hängt immer von der individuellen Einkommensstruktur und der geplanten Arbeitszeit ab.
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Häufige Fehler bei Selbstständigen
Typische Stolperfallen sind:
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falsche Annahmen zum Bemessungsjahr
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Überschreiten der Einkommensgrenze ohne es zu merken
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unklare Trennung von Arbeitszeit und Einnahmen
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falsche Einschätzung von Zuflusszeitpunkten
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ungeprüfte Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
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Viele dieser Fehler lassen sich vorab vermeiden – nachträgliche Korrekturen sind oft nur eingeschränkt möglich.​​
Nächster sinnvoller Schritt
Wenn du selbstständig bist und wissen möchtest, wie sich dein Einkommen konkret auf dein Elterngeld auswirkt, ist eine individuelle Einschätzung meist sinnvoller als jede pauschale Rechnung.
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