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Elterngeld für Selbstständige

Auch Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld.​​

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In der Praxis unterscheidet sich die Berechnung jedoch deutlich von der bei Angestellten – insbesondere beim Bemessungszeitraum, bei schwankenden Einkünften und bei Einnahmen während des Bezugs.​

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Gerade hier entstehen häufig falsche Erwartungen oder spätere Rückforderungen.​

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Auf dieser Seite erfährst du:

​

  • wann Selbstständige Anspruch auf Elterngeld haben

  • welches Einkommen für die Berechnung zählt

  • wie der Bemessungszeitraum festgelegt wird

  • was während des Elterngeldbezugs erlaubt ist

  • und welche typischen Fehler du vermeiden solltest

Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?

​Ja – auch Selbstständige können Elterngeld erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.​​​

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Dazu zählen unter anderem:

​

  • du betreust dein Kind selbst

  • du lebst mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

  • dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland

  • du arbeitest während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche

  • dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet die gesetzliche Einkommensgrenze nicht

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Wichtig (Rechtslage ab 2025):

​

Kein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen

​

  • bei Paaren über 175.000 € liegt

  • bei Alleinerziehenden über 150.000 €

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Gerade bei Selbstständigen mit schwankenden oder einmalig hohen Gewinnen ist dieser Punkt entscheidend.

Welches Einkommen zählt beim Elterngeld für Selbstständige?

Für Selbstständige gilt ein anderes Prinzip als für Angestellte.

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Grundlage ist immer:

​

--> das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes

​

Dabei spielt es keine Rolle, ob für dieses Jahr bereits ein Steuerbescheid vorliegt.

​

  • Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, erfolgt die Berechnung vorläufig, z. B. auf Basis einer EÜR.

  • Sobald der Steuerbescheid vorliegt, wird das Elterngeld endgültig festgesetzt.

  • Ein automatischer Rückgriff auf ein älteres Jahr erfolgt nicht, nur weil der Bescheid noch fehlt.

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Ein „Wahlrecht“ zwischen verschiedenen Jahren besteht nicht.

Bemessungszeitraum bei Selbstständigen

Der Bemessungszeitraum ist bei Selbstständigen immer kalenderjahrbezogen, nicht monatsgenau.

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Beispiel:​

​

​--> Geburt im August 2026 → maßgeblich ist das Kalenderjahr 2025​

​

Das bedeutet: Für die Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen herangezogen, das im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt erzielt wurde – unabhängig davon, ob bereits ein Steuerbescheid vorliegt.

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Nur in bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen kann es zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums kommen, etwa bei:

​

  • Mutterschutzzeiten

  • Elterngeldbezug für ein älteres Kind

  • schwangerschaftsbedingter Erkrankung​

​

Nicht zu einer Verschiebung führt:

​

  • das Fehlen eines Steuerbescheids für das relevante Jahr

​

Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, wird das Elterngeld zunächst vorläufig berechnet (z. B. auf Basis einer EÜR) und später nach Vorlage des Bescheids endgültig festgesetzt.

​

Gerade bei Selbstständigen ist der korrekte Bemessungszeitraum oft der entscheidende Faktor für die Höhe des Elterngeldes.

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Bemessungszeitraum für Elterngeld

Einnahmen während des Elterngeldbezugs

Selbstständige dürfen auch während des Elterngeldbezugs arbeiten – solange die 32-Stunden-Grenze eingehalten wird.

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Wichtig ist dabei das Zuflussprinzip:

​

  • Einnahmen zählen grundsätzlich in dem Monat, in dem sie tatsächlich zufließen.

  • Zahlungen, die erst nach Ende des Elterngeldbezugs auf dem Konto eingehen, mindern das Elterngeld in der Regel nicht – auch wenn die Leistung zuvor erbracht wurde.

  • Vorauszahlungen oder bewusstes Verschieben von Einnahmen können jedoch geprüft werden.

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​​Die zeitliche Einordnung der Einnahmen ist einer der häufigsten Streitpunkte mit der Elterngeldstelle.

Elterngeld Plus für Selbstständige

​Elterngeld Plus kann für Selbstständige sinnvoll sein, wenn:

​

  • weiterhin gearbeitet wird

  • das Einkommen stark schwankt

  • der Bezugszeitraum gestreckt werden soll

​

Dabei gilt:

​

  • die Berechnung erfolgt ebenfalls auf Basis des maßgeblichen Kalenderjahres

  • laufende Einnahmen werden im jeweiligen Bezugsmonat berücksichtigt

  • die Planung ist deutlich komplexer als bei Angestellten, da Einnahmen und Arbeitszeit nicht automatisch zusammenfallen

​

Gerade bei Selbstständigen ist entscheidend, wann Einnahmen zufließen und wie sie den jeweiligen Bezugsmonaten zugeordnet werden. Fehlannahmen führen hier häufig zu Kürzungen oder Rückforderungen.

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Ob Elterngeld Plus tatsächlich die bessere Wahl ist, hängt immer von der individuellen Einkommensstruktur und der geplanten Arbeitszeit ab.

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Elterngeld Plus

Häufige Fehler bei Selbstständigen

Typische Stolperfallen sind:

​

  • falsche Annahmen zum Bemessungsjahr

  • Überschreiten der Einkommensgrenze ohne es zu merken

  • unklare Trennung von Arbeitszeit und Einnahmen

  • falsche Einschätzung von Zuflusszeitpunkten

  • ungeprüfte Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

​

Viele dieser Fehler lassen sich vorab vermeiden – nachträgliche Korrekturen sind oft nur eingeschränkt möglich.​​

Nächster sinnvoller Schritt

Wenn du selbstständig bist und wissen möchtest, wie sich dein Einkommen konkret auf dein Elterngeld auswirkt, ist eine individuelle Einschätzung meist sinnvoller als jede pauschale Rechnung.

​

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