Geschwisterbonus beim Elterngeld – verständlich erklärt
Der Geschwisterbonus soll Familien entlasten, in denen mehrere kleine Kinder betreut werden.
Er erhöht das Elterngeld um einen Zuschlag – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Gerade beim zweiten oder dritten Kind wird der Bonus häufig übersehen oder falsch eingeplant.​
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Auf dieser Seite erfährst du:
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was der Geschwisterbonus genau ist
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wann Anspruch besteht
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wie hoch der Bonus ausfällt
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wie lange er gezahlt wird
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und welche typischen Fehler Eltern machen
Was ist der Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag zum Elterngeld, der zusätzlich zum regulären Elterngeld gezahlt wird.
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Er beträgt:​
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10 % des Elterngeldes, das dir ohne Geschwisterbonus zustehen würde
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mindestens 75 € pro Monat beim Basiselterngeld
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Beim Elterngeld Plus gilt ein entsprechend niedriger Mindestbetrag (siehe unten).
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Wichtig:
Für den Geschwisterbonus ist kein separater Antrag erforderlich.
Die älteren Geschwisterkinder müssen jedoch korrekt im Elterngeldantrag angegeben werden, sonst kann der Bonus nicht berücksichtigt werden.
Wer hat Anspruch auf den Geschwisterbonus?
​Ein Anspruch besteht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
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ein weiteres Kind lebt im Haushalt und ist unter 3 Jahre alt, oder
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zwei weitere Kinder leben im Haushalt und sind unter 6 Jahre alt
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​Zusätzlich gilt:
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die Kinder müssen im gemeinsamen Haushalt leben
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der Anspruch besteht unabhängig vom Familienstand
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Besonderheit:
Bei Geschwisterkindern mit Behinderung besteht der Anspruch, solange das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Bonus entfällt erst ab dem Folgemonat nach dem 14. Geburtstag.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
​Der Geschwisterbonus beträgt:
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10 % des Elterngeldes
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mindestens 75 €
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höchstens 180 € pro Monat​
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​Beispiel (Basiselterngeld):
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Elterngeld: 1.200 €
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Geschwisterbonus: 120 €
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Gesamt: 1.320 € monatlich
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Der Bonus wird für jeden Elterngeldmonat gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange wird der Geschwisterbonus gezahlt?
Der Geschwisterbonus wird gezahlt:
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solange mindestens ein anspruchsbegründendes Geschwisterkind im Haushalt lebt
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maximal für die Dauer des Elterngeldbezugs
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Wichtig zur Altersgrenze:
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Die Altersgrenze zählt monatsweise, nicht taggenau
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Wird die Grenze innerhalb eines Monats erreicht, besteht der Anspruch für diesen gesamten Monat
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Der Bonus entfällt erst ab dem folgenden Lebensmonat
Geschwisterbonus und Elterngeld Plus
Der Geschwisterbonus gilt:
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beim Basiselterngeld
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beim Elterngeld Plus
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beim Partnerschaftsbonus
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Beim Elterngeld Plus fällt der Bonus jedoch geringer aus:
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ebenfalls 10 %,
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Mindestbetrag: 37,50 € pro Monat,
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da auch das Elterngeld Plus niedriger ist
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Wichtig:
Der Zuschlag bezieht sich immer auf das Elterngeld, das dir ohne Geschwisterbonus zustehen würde.
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Gerade bei der Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus wird der Geschwisterbonus in der Praxis häufig falsch eingeschätzt. Eine genauere Erklärung zu den Unterschieden findest du auf der Seite Elterngeld Plus.
Häufige Fehler beim Geschwisterbonus
Typische Stolperfallen sind:
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Altersgrenzen werden falsch eingeschätzt
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Geschwisterkinder werden nicht im Antrag angegeben
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der Bonus wird nach Wegfall der Voraussetzungen weiter eingeplant
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die Kombination mit Elterngeld Plus wird falsch berechnet
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Diese Fehler führen häufig dazu, dass der Bonus zu kurz oder gar nicht gezahlt wird.
Geschwisterbonus richtig einordnen
Der Geschwisterbonus ist kein Ersatz für eine saubere Elterngeldplanung.
Er kann die monatliche Leistung spürbar erhöhen, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Berechnung des Elterngeldes.
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Entscheidend bleibt:
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der Bemessungszeitraum
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das relevante Einkommen
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die gewählte Bezugsform (Basiselterngeld oder Plus)
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Gerade der Bemessungszeitraum wird in der Praxis häufig falsch eingeschätzt und hat oft einen deutlich größeren Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes als der Geschwisterbonus.
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Nächster sinnvoller Schritt
Wenn du wissen möchtest, ob und wie lange dir der Geschwisterbonus zusteht und wie er sich konkret auf dein Elterngeld auswirkt, ist eine individuelle Einschätzung oft sinnvoller als jede pauschale Rechnung.
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