Minijob & Elterngeld richtig einordnen
Ein Minijob ist während des Elterngeldbezugs grundsätzlich erlaubt – kann die Höhe des Elterngeldes aber beeinflussen.
Entscheidend ist nicht nur, ob du arbeitest, sondern:
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wie viele Stunden
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wie hoch das Einkommen ist
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und in welcher Bezugsform du Elterngeld erhältst (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus)
Gerade beim Minijob entstehen häufig Missverständnisse, die später zu Kürzungen oder Rückfragen der Elterngeldstelle führen können.
Darf man während des Elterngeldbezugs einen Minijob ausüben?
Ja. Ein Minijob ist während des Elterngeldbezugs erlaubt, wenn die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt eines Lebensmonats des Kindes 32 Wochenstunden nicht übersteigt.
Wichtig:
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Maßgeblich ist der Durchschnitt im Lebensmonat, nicht jede einzelne Woche
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Schwankungen sind zulässig
(z. B. eine Woche mehr, eine Woche weniger), solange der Monatsdurchschnitt eingehalten wird
Der Lebensmonat richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes
(z. B. vom 12. eines Monats bis zum 11. des Folgemonats), nicht nach Kalendermonaten.
Wie wirkt sich ein Minijob auf das Elterngeld aus?
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens.
Einkommen aus einem Minijob während des Bezugs wird deshalb auf das Elterngeld angerechnet.
Vereinfacht gesagt:
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mehr Einkommen während des Bezugs → geringeres Elterngeld
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weniger Einkommen → höheres Elterngeld
Entscheidend ist dabei nicht das Auszahlungsnetto, sondern das sogenannte Elterngeld-Netto, das pauschal aus dem Bruttoeinkommen berechnet wird.
Minijob & Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld gilt:
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ein Minijob ist erlaubt
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das Einkommen wird direkt angerechnet
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bei höherem Einkommen kann das Elterngeld stark sinken oder auf den Mindestbetrag fallen
Das Basiselterngeld eignet sich daher meist nur, wenn der Minijob sehr geringfügig ausgeübt wird.
Minijob & Elterngeld Plus
Beim Elterngeld Plus ist ein Minijob häufig besser planbar:
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das Elterngeld wird über einen längeren Zeitraum gezahlt
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die monatliche Kürzung fällt oft geringer aus
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Einkommen aus dem Minijob wird besser „abgefedert“
Gerade bei regelmäßigem Minijob ist Elterngeld Plus daher häufig die sinnvollere Bezugsform.
→ Elterngeld Plus verständlich erklärt
Minijob im Bemessungszeitraum
Auch vor der Geburt kann ein Minijob Einfluss auf das spätere Elterngeld haben.
Dabei gilt:
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Ein Minijob senkt das Durchschnittseinkommen nicht automatisch
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Entscheidend ist, womit er verglichen wird
Beispiele:
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Ein Minijob statt eines Vollzeitgehalts kann den Durchschnitt senken
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Ein Minijob zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung erhöht das relevante Einkommen und kann das Elterngeld sogar steigern
Ob ein Minijob günstig oder ungünstig wirkt, hängt immer von der Gesamtsituation im Bemessungszeitraum ab.
Häufige Fehler beim Minijob & Elterngeld
Typische Stolperfallen sind:
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die 32-Stunden-Grenze wird wochenweise statt monatlich bewertet
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schwankende Arbeitszeiten werden nicht auf den Lebensmonat bezogen
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das Einkommen aus dem Minijob wird falsch eingeschätzt
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die Bezugsform (Basiselterngeld vs. Elterngeld Plus) wird nicht angepasst
Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn Minijob und Elterngeld gemeinsam geplant werden.
Minijob & Elterngeld richtig einordnen
Ein Minijob kann während des Elterngeldbezugs sinnvoll sein – muss aber sauber in die Planung einbezogen werden.
Entscheidend bleiben:
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der Bemessungszeitraum
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das Einkommen vor und während des Elterngeldbezugs
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die gewählte Bezugsform
Schon kleine Unterschiede bei Stunden oder Einkommen können spürbare Auswirkungen haben.
Nächster sinnvoller Schritt
Wenn du wissen möchtest, wie sich ein Minijob konkret in deiner Situation auf dein Elterngeld auswirkt und welche Kombination für euch sinnvoll ist, ist eine individuelle Einschätzung oft hilfreicher als jede pauschale Regel.